AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der wegloc consulting UG (haftungsbeschränkt), Duisburg
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Vereinbarungen und Rechtsbeziehungen zwischen der wegloc consulting UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „wegloc“ genannt, und ihren Vertragspartnern. Sie gelten insbesondere für die Nutzung der von wegloc angebotenen Softwarelösungen und Schnittstellen sowie IT-Zusatz-, Neben- und Ergänzungsleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wegloc hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(3) Consulting- und Vermittlungsleistungen sind nicht automatisch Bestandteil dieser AGB, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Für diese Leistungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit Abschluss eines Vertrages bestätigt der Kunde, Unternehmer zu sein.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) wegloc bietet Lösungen an, insbesondere:
-
eCommerce Plattform: browserbasierte Anwendung zur zentralen Auftrags, Artikel und Kundenverwaltung und optional buchbare lokal installierte WMS Anwendung,
-
Connectoren: Schnittstellen zur automatisierten Übermittlung von Aufträgen zwischen unterschiedlichen Systemen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Tarif.
(3) Der Zugang zur eCommerce Plattform erfolgt über eine Webanwendung. Bei zusätzlicher Buchung des WMS Moduls wird zusätzlich zur Webanwendung eine lokale WMS Anwendung bereitgestellt.
(4) Für die Nutzung der Software ist eine funktionierende Internetverbindung sowie eine geeignete IT-Infrastruktur erforderlich. Die Bereitstellung, Konfiguration und Absicherung dieser Infrastruktur obliegt ausschließlich dem Vertragspartner.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Ein Vertrag kommt durch Auswahl eines Tarifs und Bestätigung dieser AGB zustande. Auswahl und Bestätigung erfolgen im Nachgang zur Registrierung und erstmaligen Anmeldung. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher.
(2) wegloc behält sich vor, Vertragspartner vor Tarifauswahl ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) wegloc kann eine kostenfreie Testphase anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. wegloc ist berechtigt, eine Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
§ 4 Leistungsbereitstellung und Zusatzleistungen
(1) Die Bereitstellung erfolgt je nach Produkt als Software-as-a-Service oder zusätzlich als lokal installierbare Anwendung. Updates können automatisch oder manuell erfolgen.
(2) Onboarding, Einrichtung und Grundkonfiguration erfolgen nach Absprache mit dem Vertragspartner. Erst nach Registrierung, erstmaliger Anmeldung, Auswahl des Tarifs und Bestätigung dieser AGB gilt der Vertrag als wirksam geschlossen.
(3) Eigenmächtige, nicht autorisierte Registrierungen oder Nutzungen der Software sind unzulässig und entfalten keine vertragliche Wirkung.
(4) Individuelle Zusatzprogrammierungen:
-
Individuelle Erweiterungen, Schnittstellen oder Anpassungen können vor oder während einer Zusammenarbeit angefragt werden.
-
wegloc prüft und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Annahme einer Anfrage.
-
Für Zusatzentwicklungen erstellt wegloc ein schriftliches Angebot mit Beschreibung des Leistungsumfangs, des Preises und der Zahlungsbedingungen unter Hinweis auf diese AGB.
-
Bei Zahlungsverzug ist wegloc berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen oder die Nutzung der Zusatzleistung zu verweigern, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
-
wegloc behält sich vor, entwickelte Zusatzfunktionen in das allgemeine Produktportfolio aufzunehmen, sofern keine exklusive Vereinbarung besteht.
(5) Zusatzleistungen und Supportstunden:
-
Auf Anfrage kann der Vertragspartner zusätzliche Unterstützungsleistungen beauftragen.
-
Umfang, Kostensatz und Konditionen werden in einfacher schriftlicher Form vereinbart.
-
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
-
Es gelten ergänzend die Regelungen dieser AGB, insbesondere zu Vergütung, Haftung und Verzug.
-
Kommt es zum Zahlungsverzug kann wegloc alle Leistungen mit sofortiger Wirkung Aussetzen oder Einstellen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise des jeweils gewählten Tarifs gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.
(2) Die Abrechnung erfolgt regelmäßig monatlich nach Pay-per-Use Prinzip. Rechnungen sind innerhalb von sieben Werktagen zu begleichen. wegloc behält sich vor, die Abrechnung auch zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 14 Abs. 2 UStG: sechs Monate nach Leistungserbringung) zu erstellen.
(3) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem von wegloc angegebenen Konto.
(4) Bei Zahlungsverzug ist wegloc berechtigt, den Zugang zu den Diensten vorübergehend zu sperren, bis alle fälligen Beträge vollständig beglichen sind.
(5) wegloc ist ferner berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug.
(6) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(7) wegloc ist berechtigt, die vereinbarten Preise einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes für Deutschland anzupassen. Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des Indexwertes gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Anpassung. Eine Preiserhöhung wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(8) Unabhängig von der jährlichen Inflationsanpassung ist wegloc berechtigt, die Preise jährlich an veränderte Marktbedingungen, gestiegene Betriebs- oder Lizenzkosten sowie erweiterte Leistungsumfänge anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen, sofern er mit der Anpassung nicht einverstanden ist.
§ 6 Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Er stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten oder verarbeiteten Daten rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Der Vertragspartner ist verantwortlich für regelmäßige Datensicherungen und die Sicherstellung der Systemanforderungen.
(4) Störungen, Sicherheitsprobleme oder unbefugte Nutzungen sind wegloc unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Rechte von wegloc
(1) wegloc ist berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Mahnung direkt zu sperren, wenn der Vertragspartner länger als drei (3) Werktage in Zahlungsverzug ist oder eine missbräuchliche Nutzung erfolgt.
(2) wegloc darf Leistungen und Funktionen anpassen, soweit dies zur Verbesserung, Aktualisierung, technischen Weiterentwicklung oder Sicherheit erforderlich und zumutbar ist. wegloc informiert den Vertragspartner mindestens 14 Tage vor Änderungen an wesentlichen Leistungsmerkmalen.
(3) wegloc ist berechtigt, bestimmte Dienste oder Funktionen einzustellen, sofern gleichwertige Alternativen bereitgestellt oder angemessene Übergangsfristen gewährt werden.
§ 8 Verfügbarkeit, Gewährleistung und Support
(1) wegloc gewährleistet eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der Online-Dienste von 98 %. Dies entspricht einer zulässigen Nichtverfügbarkeit von maximal 7,3 Tagen pro Jahr. Ausgenommen sind Wartungszeiten, höhere Gewalt oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von wegloc.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab angekündigt.
(3) Supportleistungen richten sich nach dem jeweils gebuchten Tarif. Sofern im Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, besteht keine verpflichtende Reaktionszeit innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. wegloc bemüht sich, Supportanfragen zeitnah und im Interesse einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu bearbeiten.
(4) Eine Garantie auf unterbrechungsfreie oder vollständig fehlerfreie Nutzung besteht nicht.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge haben eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Sie verlängern sich automatisch um einen Monat, wenn sie nicht spätestens vierzehn (14) Kalendertage vor Ablauf schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt werden. Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei anhaltender Nichterreichung der zugesagten Verfügbarkeit vor.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt der Kunde verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie die anteiligen Entgelte für den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Kündigung vollständig zu begleichen, insbesondere für die Tage in denen der Kunde registriert war.
§ 10 Haftung
(1) wegloc haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet wegloc nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
(4) Im Falle eines Datenverlusts ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) wegloc verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von wegloc. Der Kunde unterzeichnet vor Vertragsabschluss ebenso einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der die datenschutzrechtlichen Pflichten beider Parteien verbindlich regelt.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Duisburg, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
The backbone of connected commerce.
Zentralisierte Auftragsübersicht
Multi-Channel-Steuerung
Fehlerreduzierung
Workflow-Automatisierung
Skalierbare Prozesse
Strategische Beratung
Frachtvermittlung aller Verkehrsträger